Maximilian Funke-Kaiser

Quick-Freeze-Verfahren kommt!

Mit dem Quick-Freeze-Verfahren schaffen wir eine Möglichkeit für die Strafverfolgungsbehörden, schwere Straftaten im Internet effektiv und rechtssicher zu ahnden. 

Damit bieten wir eine grundrechtskonforme Alternative zur Vorratsdatenspeicherung und wahren so die Privatsphäre der Bürger. Quick-Freeze zeigt, dass der Rechtsstaat ohne Generalverdacht gegen seine Bürger agieren kann. 

Dieses Verfahren beschränkt die Speicherung von Daten durch Internetanbieter auf solche, die aus geschäftlichen Gründen ohnehin nur kurzfristig vorgehalten werden. Sollte der Verdacht einer schweren Straftat vorliegen, können die Anbieter durch eine richterliche Anordnung verpflichtet werden, bestimmte Daten „einzufrieren“ und für Ermittlungszwecke länger zu speichern.